Leistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Anmeldung Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann über per E-Mail, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt erst durch die Rückbestätigung des Reiseveranstalters zustande.
Leistungen und Preise Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Ausschreibung auf der Homepage, im Werbemittel und der Reisebestätigung des Veranstalters. Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar.
Änderungen oder Abweichungen der Reiseleistung Änderungen oder Abweichungen von Teilen der Reiseleistung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Fahrtroute nach den Erfordernissen der Umstände (z.B. Können der Teilnehmer, Wetter) zu ändern und geplante Unterkünfte, Gasthäuser und Sehenswürdigkeiten durch gleichwertige zu ersetzen. Möchte der Kunde vor Reiseantritt einzelne Leistungen umbuchen, sind die entstehenden Mehrkosten, Storno- und Umbuchungsgebühren von ihm in vollem Umfang zu tragen.
Mindestteilnehmerzahl Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist im Preis grundsätzlich nicht enthalten, wird jedoch empfohlen.
Zahlungs-/ Rücktrittsbedingungen: Bei Buchung wird eine entsprechende Anzahlung des Gesamtbetrages fällig, zahlbar innerhalb von 10 Tagen - der Restbetrag wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Beim Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag kann der Veranstalter eine pauschale Entschädigung verlangen:
• bis 60 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises (mind. CHF 120 Umtriebs-Entschädigung)
• 59 bis 40 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
• 39 bis 20 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
• 19 bis 7 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
• ab 6 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
Sollten die tatsächlichen Kosten, welche durch den Rücktritt entstehen, über die oben genannten Sätze hinausgehen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, diese Kosten zu verlangen. In allen Fällen steht dem Kunden das Recht zu, dem Veranstalter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Soweit bestimmte Leistungen nur vermittelt werden, gelten die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers. Der Reiseveranstalter kann die bereits begonnene Reise abbrechen, wenn der Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt und keine Ersatzperson gestellt werden kann. Der Kunde erhält in diesem Fall den anteiligen Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände (höhere Gewalt) berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages. Eine Schlechtwetterperiode, welche das Motorradfahren lediglich unangenehmer macht, gehört ausdrücklich nicht dazu.
Haftungsverzichtserklärung• Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
• Ich bin mir über die Risiken einer (geführten) Motorradreise bewusst.
• Die Teilnahme erfolgt auf mein eigenes Risiko und ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Reiseveranstalter noch andere Personen / Unternehmen für Personen-, Sach- und / oder Vermögensschäden sowie andere auftretende Störungen, die höherer Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können.
• Ich erkenne an, dass der Reiseveranstalter nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet.
• Ich erkenne die Autorität des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. Tourguide) in allen den Reise- und Tourenablauf betreffenden und sicherheitsrelevanten Fragen an.
• Ich bin für meine Linienwahl und meine Fahrgeschwindigkeit stets selbst verantwortlich und habe diese selbstständig entsprechend den Gegebenheiten anzupassen, auch wenn ich einem Tourguide hinterherfahre.
• Ich verpflichte mich, während der Reise Schäden an der Natur und unnötige Belästigungen von Anwohnern oder sonstigen Dritten zu vermeiden. Sofern ich mit meinem eigenen Motorrad an der Tour teilnehme, bestätige ich, dass mein Motorrad in technisch einwandfreiem Zustand ist und den geltenden Geräuschvorschriften entspricht.
• Für Verstöße gegen jeweils geltendes Verkehrsrecht stehe ich persönlich gerade.
• Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Voraussetzungen für die gebuchte Motorradreise, verfüge über einen gültigen Motorradführerschein der entsprechenden Klasse und ausreichend Fahrpraxis.
• Für erforderliche Schutzkleidung und den verkehrssicheren Zustand meines Fahrzeuges bin ich selbst verantwortlich.
• Ich verpflichte mich zu meiner eigenen Sicherheit, während der gesamten Tour die vom Veranstalter vorgeschriebene Motorradschutzausrüstung zu tragen.
Rechte und Pflichten der Reiseleitung (Tourguides)/Beistandsverpflichtung Die Tourguides sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen den Veranstalter anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Ebenso leisten sie dem Kunden angemessenen Beistand, falls der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten gerät.
Fotos und Videos/Nutzung zu Werbezwecken Der Verwendung Ihrer Daten (Reise Fotos- und Videoaufnahmen) zu Werbezwecken (Website des Veranstalters, Social Media) können Sie jederzeit widersprechen. Eine kurze Mitteilung, am besten per Mail, genügt. Fotos, auf denen Personen nicht zu erkennen sind, zum Beispiel weil das Gesicht vom Helm verdeckt wird, können genutzt werden – es sei denn der Reisende widerspricht ausdrücklich.
Miete von Motorrädern und sonstiger Ausrüstung Im Zusammenhang mit einer Miete von Motorrädern oder sonstiger Ausrüstung tritt der Reiseveranstalter, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist, lediglich als Vermittler auf. Der Reiseveranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.